Wenn Sie Einzelheiten zur Gesetzgebung zu getönten Scheiben suchen, ist Dark Tint Marseille Ihr zuverlässiger Experte in Marseille und Frankreich. Wir unterstützen Sie dabei, die Vorschriften einzuhalten und eine Lösung zu wählen, die den aktuellen Standards entspricht, sei es eine getönte Scheibe oder die Anbringung einer Folie.
Das Gesetz zur Tönung der Frontscheibe verstehen
Seit dem 1. Januar 2017 verlangt das Dekret 2016-448 eine Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts (TLV) von mindestens 70 % für die Frontscheiben von Autos. Daher ist das Hinzufügen einer getönten Folie zulässig, wenn die Kombination aus Glas und Folie diese Mindesttransparenz gewährleistet.
Die Nichtbeachtung dieser Regel kann zu erheblichen Strafen führen, wie zum Beispiel dem Verlust von 3 Punkten auf dem Führerschein und einer Geldstrafe von 135 €. Ziel dieser Abschreckungsmaßnahmen ist es, Straftaten im Zusammenhang mit der Scheibentönung zu verhindern.
Obwohl sich die Vorschriften auf die vorderen Scheiben beschränken, ist eine Tönung der übrigen Scheiben dennoch möglich. Das Anbringen von Einbruchschutzfolien oder anderen Folien auf der Windschutzscheibe ist jedoch strengstens untersagt.
Was ist TLV?
Der TLV ist ein wesentliches Kriterium, das die Lichtmenge bewertet, die durch ein Fenster fällt, unabhängig davon, ob es getönt ist oder nicht. Es stellt sicher, dass die Beleuchtung im Fahrzeuginneren den Sicherheitsstandards entspricht. Diese Norm gilt ausschließlich für Frontfenster. Obwohl Heck- und Seitenscheiben dieser Regelung nicht unterliegen, wird empfohlen, die Sicherheits- und Sichthinweise für getönte Scheiben oder Anti-UV-Folien zu beachten. Es ist außerdem wichtig, die Windschutzscheibe niemals zu tönen, da dies illegal ist.